Bornheim · Wertermittlung

Immobilienbewertung in Bornheim: persönlich vor Ort statt per Klick

Was ist Ihr Haus oder Ihre Wohnung in Bornheim wert? Ich sehe mir Ihre Immobilie an, erkläre Ihnen meine Einschätzung und sage Ihnen offen, worauf sie beruht.

Giebel eines verputzten Wohnhauses im Abendlicht

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Warum ein Haus in Bornheim einen genauen Blick braucht

Zwischen den Spargelfeldern am Vorgebirge und dem Rheinufer in Widdig liegen nur wenige Kilometer, für den Wert einer Immobilie können sie aber viel ausmachen. Hanglage oder Ebene, Blick über die Felder oder auf die Nachbarbebauung, fünf Minuten oder eine Viertelstunde bis zum Halt der Stadtbahn: Solche Details stehen in keiner Tabelle, beeinflussen aber, was Käufer zu zahlen bereit sind. Deshalb bewerte ich Ihre Immobilie nicht aus der Ferne, sondern bei Ihnen vor Ort.

Oft ist der Anlass gar kein sofortiger Verkauf. Manche Eigentümer möchten wissen, wo sie stehen, bevor sie über einen Umzug, eine Erbregelung oder eine Modernisierung entscheiden. Auch dafür ist eine persönliche Einschätzung eine gute Grundlage.

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So läuft meine Wertermittlung ab

Am Anfang steht ein kurzes Telefonat. Ich frage nach Anlass, Objektart und Zeitrahmen und sage Ihnen, welche Unterlagen hilfreich sind – etwa Grundbuchauszug, Baupläne, Wohnflächenberechnung, Energieausweis und Belege über Modernisierungen.

Beim Termin in Bornheim gehe ich mit Ihnen durch Haus oder Wohnung, nehme die Daten auf, mache Bilder und scanne die Unterlagen ein. Wenn es die Informationen schon hergeben, nenne ich Ihnen direkt eine grobe Einwertung. Die ausführliche Einwertung arbeite ich danach aus und bespreche sie mit Ihnen – persönlich oder, wenn Ihnen das lieber ist, über einen Link. Sie erfahren dabei nicht nur eine Zahl, sondern auch, welche Punkte den Wert tragen und wo Abschläge entstehen.

Kostenlose Wertermittlung in Bornheim

Vier kurze Schritte, ich melde mich zeitnah persönlich.

Ihre Angaben werden nur zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet und nicht weitergegeben. Lieber telefonieren? 0171 7816373

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Vergleichswert, Ertragswert, Sachwert – kurz erklärt

Für die Wertermittlung von Immobilien gibt es drei anerkannte Verfahren, die in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) beschrieben sind:

  • Vergleichswertverfahren: Der Wert wird aus Kaufpreisen ähnlicher Objekte abgeleitet. Es passt vor allem zu Eigentumswohnungen und typischen Reihen- oder Doppelhäusern.
  • Ertragswertverfahren: Hier stehen die erzielbaren Mieten im Mittelpunkt. Es wird vor allem bei Mehrfamilienhäusern und vermieteten Objekten angewendet.
  • Sachwertverfahren: Bodenwert und Herstellungskosten des Gebäudes abzüglich Alterung werden zusammengeführt und an den Markt angepasst. Es kommt oft bei selbst genutzten Einfamilienhäusern zum Einsatz, für die es wenige direkte Vergleiche gibt – am Vorgebirge keine Seltenheit.

Ausführlicher erkläre ich die Verfahren im Ratgeber Immobilienwert ermitteln: die Verfahren.

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Bodenrichtwert über BORIS.NRW

Einen ersten Anhaltspunkt für das Grundstück liefert der Bodenrichtwert. Für Bornheim ermittelt ihn der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf, dessen Geschäftsstelle in Siegburg sitzt. Abrufbar ist er kostenlos im Portal BORIS.NRW, wo auch der Grundstücksmarktbericht veröffentlicht wird.

Wichtig: Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Grund und Boden einer Zone. Über Ihr Gebäude, seinen Zustand und seine Ausstattung sagt er nichts. Er ist ein Baustein meiner Einschätzung, nicht ihr Ergebnis.

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Warum persönlich statt Online-Rechner?

Online-Rechner arbeiten mit wenigen Eingaben und Durchschnittswerten. Sie wissen nicht, ob Ihr Dach neu gedeckt ist, ob der Keller trocken ist oder ob der Anbau genehmigt wurde. Gerade bei den vielen individuell gewachsenen Häusern in Bornheim führt das schnell zu einer Zahl, die mit Ihrem Haus wenig zu tun hat. Bei meinem Besuch sehe ich, was ein Rechner nicht sehen kann, und Sie können jede Frage direkt stellen.

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Marktpreiseinschätzung oder Verkehrswertgutachten?

Meine Einschätzung ist eine Marktpreiseinschätzung: Sie zeigt, welcher Angebotspreis beim Verkauf realistisch ist. Ein Verkehrswertgutachten ist etwas anderes. Den Verkehrswert definiert § 194 BauGB als den Preis, der zum Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten, den tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Ein solches Gutachten erstellen Sachverständige oder der Gutachterausschuss; benötigt wird es etwa vor Gericht, bei Erbauseinandersetzungen oder gegenüber dem Finanzamt. Brauchen Sie ein Gutachten, sage ich Ihnen das offen.

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Vom Wert zum Verkauf

Wenn aus der Bewertung ein Verkauf werden soll, lesen Sie auf meiner Seite Haus verkaufen in Bornheim, wie ich dabei vorgehe. Allgemeines zu meiner Arbeit in der Stadt finden Sie unter Immobilienmakler Bornheim, alles zur Bewertung in der Region unter Immobilienbewertung und meine aktuellen Angebote unter Immobilien.

Häufige Fragen

Die erste persönliche Einschätzung bei Ihnen vor Ort ist kostenlos und unverbindlich. Was darüber hinaus sinnvoll ist, besprechen wir offen, bevor ich weitere Schritte unternehme.

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf. Bodenrichtwerte und Grundstücksmarktbericht finden Sie kostenlos über BORIS.NRW.

Nein. Er beschreibt nur den durchschnittlichen Wert des Bodens in einer Zone. Gebäude, Zustand, Modernisierungen und die genaue Lage kommen hinzu – genau das schaue ich mir vor Ort an.

Nein. Für den Verkauf ist eine Marktpreiseinschätzung in der Regel ausreichend. Für Gericht, Finanzamt oder strittige Erbfälle braucht es ein Gutachten nach § 194 BauGB von Sachverständigen oder vom Gutachterausschuss.

Was ist Ihre Immobilie in Bornheim wert?

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